Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
1. DIE ANGEBOTENE LEISTUNG
1.1. Der Umfang, der von „Die Wohnkomplizin” erbrachten Leistungen ist in dem jeweiligen Angebot festgelegt. Er wird durch die Auftragsbestätigung bestätigt. Der Leistungsumfang kann sich in Einzelfällen ändern, falls dies dem Verständnis des Vorschlags dient.
1.2. Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen und Entwürfe basieren auf den Maßen und Angaben des Auftraggebers. Es kann daher keine Gewährleistung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
1.3. Alle von „Die Wohnkomplizin” erbrachten Leistungen verstehen sich als reine Entwurfsplanungen. Die Umsetzung und Ausführung der Entwürfe muss in jedem Fall vor Ort von einem geeigneten Fachbetrieb geprüft werden. Mit der Umsetzung kann erst begonnen werden, wenn keinerlei Bedenken seitens des Fachbetriebes bestehen.
1.4. Die Entwürfe verstehen sich als Anregungshilfe. Es wird vom Auftraggeber akzeptiert, dass Gestaltung immer einem subjektiven Empfinden unterliegt. Das Gefallen ist vom jeweiligen Geschmack des Betrachters abhängig. „Die Wohnkomplizin” haftet nicht bei Nicht-Gefallen.
2. UMFANG DER LEISTUNG
2.1.„Die Wohnkomplizin” verpflichtet sich, eine sorgfältige Entwurfsplanung zu liefern. Der Lieferumfang ist im jeweiligen Angebot beschrieben.
2.2. Sämtliche persönliche Daten, die der Auftraggeber zum Zweck der Auftragserfüllung an „Die Wohnkomplizin” übermittelt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
2.3. Das Urheberrecht aller erbrachten Leistungen bleibt bei „Die Wohnkomplizin”. Der Auftraggeber stimmt einer anonymisierten Darstellung im Internet oder in Printmedien zu Dokumentations- oder Webezwecken zu. Falls dies vom Auftraggeber nicht gewünscht wird, muss die Information darüber bereits bei der Beauftragung erfolgen.
2.4. Für im Rahmen der Leistungen erbrachte Produktinformationen und Herstellerangaben kann von Seiten „Die Wohnkomplizin” keine Gewähr übernommen werden.
3. PREISE
3.1. Die Preise für die jeweilige Leistung von „Die Wohnkomplizin” sind aus dem Angebot und der aktuellen Preisliste ersichtlich. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer können an den Auftraggeber weitergegeben werden.
3.2. Falls auf Leistungen von „Die Wohnkomplizin” ein Anspruch seitens der Künstler Sozialkasse bestehen, kann diese Forderung an den Auftraggeber weitergegeben werden.
3.3. Die Zahlung für die Leistungen erfolgt per Vorkasse oder Lastschrifteneinzug.
4. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Mit Eingang der Zahlung des Auftragswerts, oder falls zuvor schriftlich vereinbart, der Anzahlung, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen „Die Wohnkomplizin” und dem Auftraggeber.
5. LIEFERZEIT UND LIEFERFRISTEN
5.1. Die Lieferfrist der vereinbarten Leistung seitens „Die Wohnkomplizin” beginnt mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto von „Die Wohnkomplizin, Susanne Zahn”. Die Dauer wird zuvor in der Auftragsbestätigung bekanntgegeben.
5.2. „Die Wohnkomplizin” übernimmt keine Haftung, wenn sich aufgrund fehlender oder unvollständiger Planungsinformationen der vereinbarte Liefertermin verzögert.
5.3. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird dieser Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
6. HAFTUNG
6.1. Falls auf Grund höherer Gewalt Informationen und Daten, die der Auftragserfüllung dienen verloren gehen oder beschädigt werden, kann „Die Wohnkomplizin” nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die während des Postwegs verloren gehen.
6.2. „Die Wohnkomplizin” haftet nicht für Schäden, die nicht im unmittelbaren Leistungsgegenstand entstanden sind. Insbesondere kann die Wohnkomplizin nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden haftbar gemacht werden.
6.3. „Die Wohnkomplizin” haftet nicht für Leistungen jeglicher Art von zu Werbezwecken verlinkten Drittleistern.
7. ÄNDERUNGEN
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftform. „Die Wohnkomplizin” muss ausdrücklich schriftlich zustimmen.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche Wirksame ersetzen, die den berechtigten Interessen der Vertragspartner am besten gerecht wird.
9. GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT
9.1. Für etwaige rechtliche Streitigkeiten gilt der Sitz des Unternehmens „Die Wohnkomplizin”.
9.2. Es gilt für sämtliche Geschäftsverbindungen das deutsche Recht. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen.